Wie funktioniert es? - Erasmus for Young Entrepreneurs

Wie funktioniert es?

1 Klick, 45 teilnehmende Länder, unbegrenzte unternehmerische Möglichkeiten

 

Neue und erfahrene Unternehmer, die am Austausch für Unternehmer teilnehmen möchten, sollten sich über das Online-Tool anmelden und eine Vermittlungsstelle ihrer Wahl angeben. Die lokale Kontaktstelle sollte eine für das Wohnsitzland des Unternehmers zuständige Stelle sein, da sie während des gesamten Prozesses als Anlaufstelle für Hilfe und Unterstützung dient. Sollte der Unternehmer in einem der wenigen Länder ansässig sein, in denen keine lokalen Vermittlungsstellen existieren, so kann er sich bei einer Kontaktstelle in einem anderen EU-Land registrieren.

Siehe dazu die Liste der lokalen Vermittlungsstellen für das Programm Erasmus für Jungunternehmer.

Sobald der Unternehmer in das Programm aufgenommen wurde, besteht Zugriff auf eine Online-Datenbank mit allen akzeptierten Unternehmern, in der gemeinsam mit der lokalen Kontaktstelle nach geeigneten Partnern gesucht werden kann.

 

Interessenten wird empfohlen, die Anleitung zur Registrierung sorgfältig durchzulesen (Anleitung für neue Unternehmer//Anleitung für Gastunternehmer), damit sie bei der tatsächlichen Registrierung alle benötigten Informationen zur Hand haben.


 

 

Anleitung – Schritt für Schritt

Schritte zur Teilnahme an dem Programm „Erasmus für Jungunternehmer":

 

  1. Vorbereiten der Bewerbungsunterlagen: Lebenslauf, Motivationsschreiben und – im Fall eines neuen Unternehmers – Geschäftsplan;
  2. Registrierung über das Online-Formular (Link) und Einreichen des Lebenslaufs und Geschäftsplans (für neue Unternehmer);
  3. Aufbau einer Beziehung mit einem neuen Unternehmer bzw. Gastunternehmer im Ausland (zwei Möglichkeiten):
    a) Sie schlagen Ihrer lokalen Kontaktstelle einen neuen Unternehmer/Gastunternehmer vor, mit dem Sie bereits in Kontakt getreten sind, oder
    b) Sie suchen mithilfe Ihrer Vermittlungsstelle in der Online-Datenbank nach einem geeigneten neuen Unternehmer/Gastunternehmer.
  4. Treffen einer Vereinbarung mit dem neuen Unternehmer/Gastunternehmer bezüglich des Arbeits-/Lernprojekts (also Zeitraum, Ziele und geplante Aktivitäten des Austauschs) und Einreichen dieser Informationen bei Ihrer Vermittlungsstelle;
  5. Unterzeichnen der Qualitätsverpflichtungserklärung: Alle beteiligten Parteien sollten eine Qualitätsverpflichtungserklärung (Link) unterzeichnen (digital). Der neue Unternehmer sollte außerdem mit der lokalen Kontaktstelle eine Fördermittelvereinbarung treffen;
  6. Beginn des Auslandsaufenthalts: Der Auslandsaufenthalt kann ein bis sechs Monate betragen und kann in mehrere einzelne Zeitfenster von jeweils mindestens einer Woche Dauer eingeteilt werden. Der Aufenthalt muss allerdings innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden;
  7. Die Finanzhilfe für den neuen Unternehmer erfolgt in Teilzahlungen, wie in der mit der Vermittlungsstelle getroffenen Vereinbarung festgelegt.